Presbyteriumswahl – Wir wählen nicht

Am 18. Februar 2024 hätte die Neuwahl des Presbyteriums stattgefunden. Da in unserer Kirchengemeinde aber keine ausreichende Vorschlagsliste vorliegt und wir genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten wie freie Plätze haben, gestattet der Kreissynodalvorstand dem Presbyterium gem. § 15a PWG ausnahmsweise, die Wahl nicht durchzuführen. Folgende Personen gelten nun als gewählt:

Anette Bräuninger
Ulrich Euen
Jörg Hellwig
Heike Schlasse
Antje Schmidt
Andrea Schmitz
Sylvia Tunger (beruflich Mitarbeitende)

Die Gewählten werden in einem Gottesdienst am Sonntag, 17.03. des kommenden Jahres in ihr Amt eingeführt. Eine kurze Vorstellung erfolgt im nächsten Gemeindebrief.

 

Rechtsmittelbelehrung (zu § 25 PWG)

Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Trier, Engelstraße 12, 54292 Trier schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.

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