Schutzkonzept

Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt 

Hier finden Sie das Schutzkonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Prüm zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Vertrauensperson und Melde- und Beschwerdestellen bei sexualisierter Gewalt
Im Falle eines Verdachts von sexualisierter Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche oder unter Mitarbeitenden des Evangelischen Kirchenkreises Trier ist die Vertrauensperson eine erste Ansprechperson. Bitte zögern Sie nicht, im Falle eines Verdachts mit dieser Kontakt aufzunehmen. Sie kennt Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten und berät Sie zu diesen – ganz vertraulich.

Vertrauenspersonen des Evangelischen Kirchenkreises Trier

Katinka Allmann
Diakonin, Sozialpädagogin (M.A.)

Evangelischer Kirchenkreises Trier
Referat für Bildung, Kommunikation und Medien
– Fachbereich Jugend und Ehrenamt –
Engelstraße 12, 54292 Trier

E-Mail [email protected]

Sollte Katinka Allmann nicht zu erreichen oder eine andere Person gewünscht sein, ist

Frauke Euen
Mobil 0 15 22 – 95 39 943
E-Mail [email protected]

ansprechbar.

Eine Meldung kann auch bei der landeskirchlichen Ansprechstelle vorgenommen werden:

Die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet Betroffenen, deren Angehörigen und anderen Ratsuchenden vertrauliche Beratung an. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Tel. 0211 3610-312 erreichbar. Claudia Paul ist auch für Intervention und gemeinsam mit Juliane Arnold für Prävention zuständig.

In der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVVS) bei der Diakonie RWL sind Katharina Degen und Saskia Koll Ansprechpartnerinnen für Betroffene, die Anträge auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids stellen möchten. Erreichbar sind sie unter Tel. 0211 6398-661 und Tel. 0211 6398-477.

Die Meldestelle im Landeskirchenamt ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an [email protected]. Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt.

 

Kontaktblatt bei Verdacht sex. Gewalt KK Trier