Presbyteriumswahl – Wir wählen nicht

Am 18. Februar 2024 hätte die Neuwahl des Presbyteriums stattgefunden. Da in unserer Kirchengemeinde aber keine ausreichende Vorschlagsliste vorliegt und wir genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten wie freie Plätze haben, gestattet der Kreissynodalvorstand dem Presbyterium gem. § 15a PWG ausnahmsweise, weiterlesen Presbyteriumswahl – Wir wählen nicht

Unterrichtung zum Beginn des Wahlverfahrens (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde, am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt. Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 15. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium weiterlesen Unterrichtung zum Beginn des Wahlverfahrens (§ 11 PWG)