Was muss ich tun, wenn…

Kontakt mit dem Gemeindebüro aufnehmen: (06551 / 8285238)

Mit dem Pfarrer einen Tauftermin vereinbaren. Im Vorfeld des Gesprächs folgende Fragen bedenken:

Sind die Eltern evangelisch?
Mindestens ein Elternteil muss der evangelischen Kirche angehören.
Ist kein Elternteil evangelisch, MUSS ein/e evangelische/r Pate/Patin benannt werden.
Alle nicht-evangelischen Elternteile müssen der evangelischen Taufe des Kindes zustimmen.

Sind Paten gewünscht?
Wenn ja, müssen diese einer christlichen Kirche angehören. Evangelische Paten müssen konfirmiert sein. Dafür brauchen diese auch eine Bescheinigung von ihrer zuständigen Kirche (Bescheinigung, die zur Übernahme des Patenamtes berechtigt.) Wenn Sie bei einer auswärtigen Taufe Pate/Patin werden möchten, brauchen Sie von unserer Gemeinde die o. g. Bescheinigung. Diese erhalten Sie über unser Gemeindebüro, Tel: 06551 / 8285238

Alles Weitere zum Ablauf der Taufe und zur Auswahl eines biblischen Taufspruches klären Sie im Gespräch mit dem Pfarrer.

Im Internet kursieren Gerüchte darüber, wie "einige Kirchen" die Taufe gestalten. Für die Taufe in der evangelischen Kirche Prüm ist wesentlich:
* der Taufspruch kommt aus der Bibel,
* Paten sind echte Paten und keine Taufzeugen, sie müssen einer christlichen Kirche angehören,
* Mitwirkungs- und Gestaltungsideen können benannt werden, möglicherweise kann aber nicht alles davon umgesetzt werden,
* Taufen werden in der Regel 1x im Monat im Sonntags-Gottesdienst der Gemeinde durchgeführt, ausnahmsweise können sie auch im Rahmen der Trauung ihrer Eltern vollzogen werden
In der alten Kirche fanden nur Erwachsenen-Taufen statt. Das ist sozusagen die Grundform. Der Taufe eines Erwachsenen geht – wie früher – ein „Taufunterricht“ voraus. In diesem Taufunterricht werden die zentralen Themen des christlichen Glaubens (Kirchenjahr, Bibel, Gottesdienst, Glaube an Gott, Jesus Christus, Taufe, Abendmahl etc.) besprochen.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Gemeindebüro auf (06551 / 8285238).

Überlegen Sie doch schon einmal, wann Sie ungefähr getauft werden möchten. Gibt es Freunde etc., die Ihre Taufe mitgestalten würden? Wer als Erwachsener getauft wird, ist damit zugleich konfirmiert und erhält die „vollen Rechte“ – natürlich auch Pflichten – wie z.B. die Berechtigung zur Übernahme eines Patenamtes.
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, ob es mit dem Unterricht beginnen möchte. Wenn es nicht gehen möchte, dann bringt es oftmals nichts, wenn Sie es zu sehr drängen. Auf der anderen Seite kann man dem Kind auch sagen: „Schau es dir doch erst mal an. Wenn es dir nicht gefällt, kannst du ja nach zwei Monaten wieder aufhören.“

Die Konfirmandenzeit beginnt in unserer Gemeinde nach den Sommerferien. Die Konfirmation ist etwa 20 Monate später. Bei der Konfirmation sind die Jungen und Mädchen etwa 14 Jahre alt. Für den Jahrgang, der zum Beispiel 2022 konfirmiert wird, laden wir alle ein, die zwischen dem 01.08.2007 und 31.07.2008 geboren sind.

Evangelische Kinder oder Kinder evangelischer Eltern, die diese Voraussetzung erfüllen und bei uns erfasst sind, bekommen beizeiten eine Einladung. Ein Anmeldeabend findet in der Regel vor den Sommerferien statt.

Wenn Sie bis Juni nicht von der Gemeinde angeschrieben worden sind, obwohl Sie ein entsprechendes Kind haben, setzen Sie sich bitte mit unserer Jugendmitarbeiterin Frauke Euen (Tel: 01522 / 9539943) oder dem Gemeindebüro (Tel: 06551 / 8285238) in Verbindung. Bis zum Beginn des Unterrichts kann Ihr Kind noch nachgemeldet werden. Der Unterricht findet im Gemeindehaus statt. Er wird derzeit von einem Team des Pfarrers, der Jugendleiterin Frauke Euen, und ehrenamtlich Mitarbeitenden der Jugendarbeit durchgeführt. In besonderen Fällen beraten Sie sich am besten mit Ihrem Pfarrer. Zu Beginn des Unterrichts findet eine Wochenendfahrt statt. Anschließend ist in der Regel am Freitag Nachmittag Konfirmandenunterricht. Dazu kommen eventuell weitere, gemeinsam besprochene Veranstaltungen. All dies wird auf den Elternabenden besprochen.
Wenn Sie sich zur kirchlichen Hochzeit entschieden haben, dann sollten Sie auch im Rahmen Ihrer anderen Terminabstimmungen mit Lokal etc. frühzeitig einen Termin mit Pfarrer/Kirche vereinbaren. Nicht dass der Pfarrer in Urlaub oder die Kirche durch eine andere Hochzeit blockiert ist. (Trauungen in der Sommerferienzeit bergen die Gefahr, dass sich erst ca. 6 Monate vor den Ferien herausstellt, ob an einem gewünschten Tag die Trauung stattfinden kann. Von daher ist davon eher abzuraten.)

Wenn Sie nicht wissen, in welcher Kirche Sie heiraten möchten: Sie haben bis zu 5 Möglichkeiten:
1) Die Gemeinde, in der der Bräutigam jetzt wohnt,
2) die Gemeinde, in der die Braut jetzt wohnt,
3) die Gemeinde, in der seine Eltern wohnen,
4) die Gemeinde, in der ihre Eltern wohnen,
5) die Gemeinde, in der das Brautpaar nach der Hochzeit wohnt.

Die kirchliche Hochzeit ist nichts anderes als ein Gottesdienst anlässlich Ihrer Eheschließung. Hauptbestandteile sind die Verkündigung des Wortes Gottes und die Bitte um den Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg. Dies orientiert sich an einem biblischen Trauspruch, den Sie für sich auswählen.

Für die Auswahl des Trauspruches und für weitere Gestaltungsideen und Hintergrundinformationen erhalten Sie eine Broschüre als Hilfe. Alles Weitere zum Ablauf der kirchlichen Hochzeit klären Sie im Gespräch mit dem Pfarrer, der Ihren Traugottesdienst mit Ihnen feiern wird (Gemeindebüro, Tel: 06551 / 8285238).

Falls Sie besondere Vorstellungen zur Musik haben, sind diese so frühzeitig wie möglich mit dem Kirchenmusiker, Herrn Roschinski Tel. 0152 / 54097400, abzusprechen.
Evangelische Trauungen finden in der evangelischen Kirche statt.
Nichts ist einfacher als das! Nehmen Sie Kontakt zum Gemeindebüro auf (Tel: 06551 / 8285238). Vielleicht haben Sie noch das Datum und Aktenzeichen Ihres Austritts. Der Eintritt wird im Gespräch mit dem Pfarrer vollzogen. Meist bietet es sich auch an, dies im Gottesdienst der Gemeinde zu tun. Schön, dass Sie sich für diesen Schritt entschieden haben und eventuelle alte Wunden zuheilen lassen wollen.
Ein Täufling KANN, muss aber nicht Paten bekommen. Paten sorgen für die christliche, evangelische Erziehung bzw. ergänzen hierin die Eltern. Daher müssen sie selbst einer christlichen Kirche angehören. Ob diese katholisch oder evangelisch ist (oder orthodox, oder anglikanisch u.v.m.), spielt dabei keine Rolle.

Das heißt im Einzelnen:
1. sie müssen selber getauft sein.
2. sie müssen konfirmiert oder der Konfirmation gleichgestellt sein.
3. sie müssen aktuell einer christlichen Gemeinde angehören und müssen von dieser, der aktuellen Wohnsitz-Kirchengemeinde eine Bescheinigung für das Patenamt vorlegen. Wohnt ein Pate z.B. in der evangelischen Kirchengemeinde Prüm und wird in der evangelischen Kirche Pate bei einem evangelischen Täufling, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.

Zu 2: konfirmiert - oder der Konfirmation gleichgestellt ist, wer ...
* nach einer Taufe im Kindesalter mit ca. 13-15 Jahren konfirmiert wurde,
* nach dem Erlangen der Religionsmündigkeit mit 14 Jahren getauft wurde,
* in einer katholischen Kirche gefirmt wurde und danach zur evangelischen Kirche übergetreten ist
* ein Verfahren ähnlich einer Aufnahme durchlaufen hat (Gespräch und ggf. Unterweisung über die wichtigsten Inhalte des christlichen Glaubens)

Ein Sonderfall ist, wenn keins der betroffenen Elternteile evangelisch ist. In diesem Fall, in dem die Eltern dennoch die evangelische Taufe für ihr Kind begehren, MUSS ein evangelischer Pate/eine evangelische Patin benannt werden (der/die die oben genannten Voraussetzungen erfüllt). Kontakt nehmen Sie am besten mit dem Gemeindebüro (06551 / 8285238) auf.